ca 2h Probestyling mit 2 Looks zur Auswahl
140.- CHF pro Stunde
1h Probestyling bis zu 3 Frisuren
140.- CHF pro Stunde
perfektes, langanhaltendes Ultra HD Makeup
im MiracleBeauty Studio
160.- CHF pro Stunde, exklusive Wimpern
Langhaar- / Extensionzuschlag von 50.- möglich
Jede Weitere Person an der Hochzeit
Mutter der Braut, Trauzeugin, Brautjungfern...
nur Make-up 160.- CHF*
nur Haare ab 50.-
Make-up & Haar ab 200.- CHF
Quick Hairstyle (30min)
Locken, Zöpfe, seitlich gesteckt
Dafür kann sehr gerne, eine zweite Visagistin organisiert werden.
*auch Quick Makeup möglich für 60.- CHF (30min)
Einen Tag lang VIP sein
Styling bereits am Morgen mit Makeup & Hair an ihrem Wunschort. Während der ganzen Hochzeit und inkl. Umstyling am Abend für die Party! Überraschen Sie ihre Gäste mit bis zu drei verschiedenen Looks!
Preis auf Anfrage und nach ausführlicher Besprechung
Alle Preise exklusiv:
Produkte: Lippenstift, Spezielle Materialien wie z.B. falsche Wimpern, Strass-Steine, Haarschmuck etc.
Anreise
Auto: 50.- Pauschal bis 50km (hin und Rückfahrt) danach Anfahrtsgebühr von Fr. 1.- pro km, bei einem Anfahrtsweg über 1h wird eine Gebühr von 60.- pro zusätzliche Stunde gerechnet.
ÖV: nach Absprache bis zu 60.- pro Stunde
Änderungen vorbehalten
Frühmorgen-Pauschale
Bei Aufträgen, die einen Arbeitsbeginn vor 07.30 Uhr oder eine Losfahrt vor 07.30 Uhr morgens benötigen, wird nach Absprache ein
Frühmorgen-Zuschlag von 125.- erhoben.
Hotel und Auslands Hochzeiten
Bei Auslandshochzeiten kann auch ein Pauschalbetrag vereinbart werden.
Bei Aufträgen im Ausland oder weit entfernten und schwer zu erreichenden Destinationen im Inland ist es von Vorteil, wenn die Stylistin eine Nacht davor anreisen kann.
In solchen Fällen wird nach Absprache das Hotelzimmer verrechnet.
Sonn- und Feiertage
Für Aufträge an Sonn- und Feiertagen wird nach Absprache ein Zuschlag von bis zu 200.- erhoben.
Absagen:
Die Anzahlung wird nicht zurückerstattet.
Bei einer Absage einer Hochzeit weniger als 1 Monat vorher ist der Totalbetrag fällig. Sonst 50%
Absagen aus meiner Position:
Sollt es mir aus schwerwiegenden Gründen nicht möglich sein das Styling am vereinbarten Tag durchzuführen, verpflichte ich mich bei Absage bis zu 3 Monaten im Voraus einen angemessenen Ersatz für mich zu finden, der zu den gleichen Konditionen arbeitet. Allfällige Differenzen werden ebenfalls von mir übernommen. Dies gilt allerdings nicht für den vom Hochzeitspaar ausgesuchten Ersatz. Wird mein vorgeschlagener Ersatz nicht angenommen, wird nur die Anzahlung zurückerstattet. Dies gilt auch bei Absagen über 4 Monate im Voraus.